Der finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der CSU im Bundestag, Sebastian Brehm, wirft der Ampelkoalition vor, „der Demokratie mit dem neuen Wahlgesetz schweren Schaden zuzufügen“.
Er kündigte am Freitag in Berlin zugleich an: „Das von der Ampel durchgepeitschte Wahlrecht macht die Stimmen von Millionen Wählern wertlos. Die CDU/CSU-Fraktion wird vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, damit auch künftig jede Wählerstimme gleich viel zählt und Schaden von unserem Land und unserer Demokratie abgewendet wird.“
„Mit dem neuen Wahlgesetz hebelt die Ampel das Grundprinzip jeder Demokratie aus - ein Wähler, eine Stimme mit dem immer gleichen Gewicht. Rot-Grün-Gelb nimmt vielen Bürgern ihren ersten Ansprechpartner, den Wahlkreisabgeordneten. Sie haben ihn zwar gewählt, aber das Ampelwahlrecht blockiert seinen Einzug in den Bundestag. Dies droht auch in Nürnberg“, kritisierte Brehm.
„Wer im Wahlkreis als Direktkandidat gewählt wird, muss auch ein Mandat erhalten. Sonst wird das Bürgervotum zum Glückspiel. Das neue Wahlgesetz stellt den Einzug in Parlament aber unter den Vorbehalt des Zweistimmenergebnisses“, betonte der CSU-Abgeordnete. Damit verschiebe die Ampel die Machtbalance weiter zu den Parteiapparaten und weg vom Bürgern. „Sie vergrößert so die oft beklagte Kluft zwischen Politik und Bürgern“, warnte Brehm.
Er kritisierte auch, dass die Verteilung der Mandate künftig ausschließlich nach dem Anteil der Zweitstimmen erfolgen soll. „Damit verschwindet eine Partei auch aus dem Bundestag, wenn ihre Kandidaten Wahlkreise direkt gewinnen, die Partei die Fünf-Prozent-Sperrklausel nicht überwindet. Das ist Demokratie nach Gutsherrenart.“
Brehm bedauerte: „Die Ampel hat sich im Alleingang ihr eigenes Wahlrecht durchgeboxt. Eine tatsächliche Bereitschaft zur Verständigung gab es nie. Alle rot-grün-gelben Gesprächsangebote haben sich als Fake erwiesen. Die Ampel wollte eine Machtdemonstration, ohne Rücksicht auf den Schaden, den sie damit an der Demokratie anrichtet. Das wird tiefe Spuren im Land hinterlassen. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht diesem Treiben einen Riegel vorschiebt.“