Deutschland ist ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort. Damit dies auch so bleibt, muss immer wieder überprüft werden, ob die Rahmenbedingungen den Herausforderungen der heutigen Zeit noch standhalten. Ein wichtiger Standortfaktor ist die Besteuerung von Unternehmen. Zuletzt hatten die USA die Steuerlast für Unternehmen gesenkt. Auch in Europa diskutieren einige Länder wie Frankreich oder Belgien, die Steuersätze für Unternehmen zu senken.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat im April 2019 eine Gesprächsreihe zur Modernisierung des Unternehmensteuerrechts gestartet. Mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung wollen die Finanzpoltiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über konkreten Handlungsbedarf und Lösungsvorschläge für ein modernes Unternehmensteuerrecht diskutieren. Grundlage der Diskussion ist ein erstes Impulspapier, das von Sebastian Brehm und seinem niedersächsischen Fraktionskollegen Fritz Güntzler erstellt wurde.
Bis September stehen insgesamt vier Fachgespräche auf der Agenda. Den Anfang machten im April global agierende Unternehmen. Mit den Leitern der Steuerabteilungen von Audi, Dr. August Oetker, Allianz und BASF wurde über die Herausforderungen der heutigen Zeit gesprochen. In der offenen Diskussion kam auch das Publikum zu Wort und bekräftigte die Forderungen nach einer Reform des Außensteuerrechts oder auch weniger Bürokratie. Insbesondere die unterschiedliche Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften wurde kritisiert. Hier würde das Impulspapier eine gute Lösung anbieten, die sich in das bestehende Steuersystem problemlos einfügen würde. Das Gespräch zeigte, dass vor allem die Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, vor besonderen Herausforderungen stehen. Und dabei handelt es sich gerade nicht nur um die sog. Global Player, sondern vor allem auch um mittelständische Familienunternehmen.
Im zweiten Fachgespräch Mitte Mai haben wir uns intensiv mit Vertretern von Mittelstand und Handwerk ausgetauscht. Thesaurierte Gewinne wollen wir steuerlich begünstigen, damit die Betriebe in die Zukunft investieren können! Für Personengesellschaften fordern wir die Option der Körperschaftsbesteuerung!
Eine Modernisierung der Unternehmensbesteuerung in Deutschland muss dazu führen, dass wir
erstens die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich wiederherstellen:
– durch eine Begrenzung der Besteuerung für nicht entnommene Gewinne auf maximal 25 Prozent
– durch die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages
– und durch die volle Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
zweitens Strukturen optimieren:
– zum Beispiel, indem wir das Außensteuerrecht anpassen
– durch Schaffung der Möglichkeit für eine rechtsformneutrale Besteuerung durch ein Optionsmodell von Personengesellschaften, sich nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuern zu lassen
– durch Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung, die auch im internationalen Vergleich notwendig ist
– und durch eine vollständige und faire Verlustverrechnung
drittens Bürokratie abbauen:
– also keine weiteren Belastungen durch eine nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle
– stattdessen die zeitnahe Betriebsprüfung einführen
– Abschreibungsregelungen der digitalen Wirtschaft anpassen
– und Meldepflichten reduzieren
Das sind die Maßnahmen, die vor einer weiteren Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen in Europa notwendig wären, und dafür wollen wir uns mit aller Entschiedenheit einsetzen!