Berlin – Die Ampelkoalition verweigert trotz der anhaltenden Probleme durch die Corona-Pandemie eine Fristenverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen und die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen für das Jahr 2020. Die Abgeordneten der drei Fraktionen brachten am Mittwoch im Finanzausschuss mit ihrer Mehrheit einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU-Fraktion zu Fall. Finanz- und Rechtspolitiker der CSU warfen der Koalition und ihrem Finanzminister Christian Lindner „Realitätsverweigerung“ vor.
Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Sebastian Brehm, kritisierte: „Die Ampelkoalition lässt die Steuerberater und ihre Klienten im Regen stehen. Vor allem kleine und mittlere Steuerkanzleien sind wegen der engen Fristen für die Beantragung und Abrechnung der aktuellen Coronahilfen erheblich mehrbelastet. Wenn die Steuerberater weiter zeitgleich auch noch die Steuererklärung abwickeln müssen, führt dies zum Kollaps. Leidtragende sind nicht nur die Steuerberater, sondern auch die von ihnen betreuten Unternehmen. Die Ampel hätte helfen können, sie wollte es aber nicht.“
Die CSU-Rechtsexpertin und Berichterstatterin für Finanzen im Rechtsausschuss, Susanne Hierl, wirft der Koalition bei der Ablehnung des Antrags fadenscheinige Ausreden vor: „Die Ampel-Koalitionäre haben es heute verpasst einer konstruktiven Lösung zuzustimmen, die den steuerberatenden Berufen entscheidend bei der Bewältigung ihrer Aufgaben geholfen hätte. Die dazu gegebene Begründung, der Antrag enthalte keine begleitende rechtliche Regelung zur Steuerverzinsung, zeugt von Rechtsunkenntnis. Die Steuerzinsen wurden jüngst durch das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt und bedürfen einer Neuregelung. Eine Regelung war also mithin nicht nötig.“
Die Unionsfraktion hatte gefordert, die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 um weitere drei Monate bis zum 31. August 2022 und bei Land- und Forstwirten bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern, wenn Steuerberater eingeschaltet sind. So soll der Arbeitsanfall in den Steuerbüros, die zeitgleich auch noch neue Coronahilfen bearbeiten müssen, zeitlich gestreckt werden. Außerdem sollte das Bundesamt für Justiz auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022 verzichten. +++