Nebenverdienste der Bundestagsabgeordneten

Transparenz ist wichtig, insbesondere um die Unabhängigkeit in der Mandatsausübung sicherstellen zu können. Das findet meine volle Unterstützung. Aus diesem Grund habe ich auch alle meine Angaben gegenüber der Bundestagsverwaltung nach den gesetzlichen Bestimmungen gerne offen gelegt.

Leider verfälscht die pauschale Darstellung der Nebeneinkünfte das tatsächliche Bild sehr. 

Während Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (GmbH´s und AG´s) oder Teilhaber von Personengesellschaften (GmbH & Co. KG´s, GbR´s und OHG´s) und auch Mitglieder von Aufsichtsräten oder von sonstigen Anstellungsverhältnissen nur ihr Geschäftsführergehalt, bzw. Ihre Tätigkeitsvergütung (nicht aber ihre Gewinnanteile) veröffentlichen müssen, müssen Selbständige und Freiberufler sowie Einzelunternehmer (auch Landwirte) ihren Bruttoumsatz (inkl. Umsatzsteuer) der Bundestagsverwaltung offen legen. Dagegen spricht zunächst nichts. Die dort genannte Summe ist aber in keiner Weise vergleichbar mit dem Einkommen der anderen Abgeordneten. Von dieser Summe der Bruttoeinkünfte ist zunächst die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer abzuziehen, dann die Personalkosten und die Sachkosten (Miete, Bürokosten etc.) und zuletzt auch die Einkommensteuer nebst Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Zusätzlich sind noch die Krankenkassenbeiträge von diesem Einkommen abzuziehen. Diese Summe - nach Abzug der oben genannten Parameter - wäre dann vergleichbar mit den Nebeneinkünften der anderen Abgeordneten. Leider wird dies in dieser Differenziertheit nur sehr selten dargestellt. Aus diesem Grund führen Freiberufler und Landwirte immer das Ranking der Nebeneinkünfte an.

 Meine Kanzlei existiert nun in der dritten Generation in Nürnberg. Ich beschäftige mehrere Steuerberater und insgesamt knapp 25 Mitarbeiter. Die gemeldeten Bruttoeinkünfte (diese werden exakt an die Bundestagsverwaltung gemeldet und in Stufen veröffentlicht) werden insofern nicht von mir alleine, sondern insbesondere von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwirtschaftet. Eine unabhängige Mandatsausübung ist garantiert, da die teilweise seit über 50 Jahren verbundenen Mandate (mittelständische Firmen aus meiner Heimatregion Nürnberg) mit meiner Bundestagstätigkeit nicht in Verbindung stehen. Als Mitglied des Finanzausschusses ist und war es mir von Anfang an wichtig, den Bezug zur Praxis nicht zu verlieren, damit ich diese Erfahrungswerte in die direkte Arbeit im Deutschen Bundestag mit einbringen kann. Der ebenfalls oftmals geäußerten Kritik, es wären nicht genug Fachleute im Parlament, wollte ich immer entschieden entgegen treten.

Ich setze mich sehr dafür ein, Abhängigkeiten aufzudecken und Transparenz zu schaffen. Das ist wichtig für eine unabhängige Entscheidungsfindung im Deutschen Bundestag. Das vorliegende System der Veröffentlichung ungleicher Parameter ist leider dazu nicht geeignet. Derzeit wird Ungleiches gleich behandelt (Einkommen und Bruttoumsatz). Das wird aus meiner Sicht dem zu unterstützenden Ziel der Transparenz nicht gerecht. Als Alternative eine Veröffentlichung der Einzelumsätze und Kundenangaben vorzunehmen, ist aus meiner Sicht nicht möglich, da dies dem Steuergeheimnis widersprechen würde. Einer vertiefenden Kontrolle durch die Bundestagsverwaltung und der damit verbundenen erweiterten internen Offenlegung spricht aus meiner Sicht aber nichts entgegen.

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