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Sebastian Brehm: „Das Jahressteuergesetz 2018 setzt klare und für Nürnberg wichtige Akzente in der Umwelt- und Verkehrspolitik!“

Heute wird der Bundestag das sogenannte „Jahressteuergesetz 2018“ beschließen. Ein Jahressteuergesetz klärt viele Fragen, die sich aufgrund von Veränderungen, wie beispielsweise durch Rechtsprechungen des Bundesfinanzhofs (BFH) ergeben. Zusätzlich wird das Jahressteuergesetz immer auch genutzt, um politische Schwerpunkte steuerrechtlich zu begleiten und umzusetzen.

Der Nürnberger Bundestagsabgeordnete Sebastian Brehm, Mitglied im Finanzausschuss, erklärt:

„Mit dem Jahressteuergesetz 2018 ist der Regierungskoalition ein großer Wurf für den Bereich  der nachhaltigen Verkehrs- und Umweltpolitik gelungen. Unser Ziel ist es, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiver zu gestalten. Wir müssen den Menschen insbesondere in den Großstädten Anreize zum Umstieg auf Bus und Bahn geben. Aus diesem Grund haben wir die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für das Job-Ticket wieder eingeführt. Wenn wir erreichen wollen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, dann sollte das vom Betrieb übernommene Job-Ticket den Arbeitnehmer auch nicht steuerlich belasten.  

Ich freue mich sehr, dass ich mich mit meinem Vorschlag durchsetzen konnte, die bisher geltende private Nutzung von Dienstfahrrädern, auch E-Bikes, nicht mehr zu besteuern. Das ist ein ganz starkes Signal! Das Verkehrsmittel Fahrrad boomt in Nürnberg und wir wollen den Umstieg auf das Fahrrad weiter voranbringen, weil es ökologisch einfach sinnvoll ist und hilft, unsere verstopften Verkehrsadern zu entlasten.

Statt pauschaler, ideologischer Fahrverbote von Dieselfahrzeugen in unseren Städten brauchen wir intelligente Lösungsansätze und die Förderung moderner und ökologischer Technologien im Individualverkehr. Daher haben wir im Jahressteuergesetz durchgesetzt, dass die private  Nutzungsbesteuerung von Firmenwagen mit Elektro- und Hybridantrieb von bisher 1 Prozent auf künftig 0,5 Prozent des Listenneupreises reduziert wird. Die Kriterien der Förderfähigkeit für die Hybridfahrzeuge haben wir jetzt denen der Elektrofahrzeuge gleichgestellt, um auch hier zu zeigen, dass wir alle innovativen Technologien unterstützen wollen.

Das Jahressteuergesetz 2018 ist alles andere als nur ein Sammelsurium redaktioneller und rechtlicher Anpassungen. Es setzt klare Akzente in der Verkehrs- und Umweltpolitik, die vor allem in den Großstädten auch vor dem Hintergrund der Feinstaub- und Fahrverbotsdebatte wichtig und notwendig sind. Ein Gesetzt mit guten Akzenten für Nürnberg!“

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