Union setzt wichtige Änderungen durch

Erleichterungen für viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler beschlossen

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Bundestag viele steuerliche Erleichterungen beschlossen. Die Union konnte im parlamentarischen Verfahren noch viele wichtige Akzente setzen, hätte sich aber auch weitergehende Änderungen vorstellen können. 

Die parlamentarischen Verhandlungen waren intensiv. An 42 Stellen wurde das Gesetz noch verändert. Das habe dazu geführt, dass der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden konnte. Mit dem Gesetz würden aber viele guten Maßnahmen umgesetzt werden. Zum Beispiel die Verdopplung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4008 Euro über 2021 hinaus. Damit wolle man ein Zeichen setzen für die schwere Situation der Alleinerziehenden, betonte Gutting. Auch die einmalige Steuerbefreiung für den Corona-Bonus in Höhe von 1.500 Euro wurde um sechs Monate bis 30. Juni 2021 verlängert. 

Steuerhinterziehung länger strafbar

Kampf gegen die Steuerhinterziehung ist uns ein wichtiger Schritt gelungen. Denn mit dem Jahressteuergesetz wird die Verjährungsfrist zur Verfolgung schwerer Steuerhinterziehung von 10 auf 15 Jahre verlängert. Darüber hinaus ist es zukünftig möglich, auch bereits verjährte Taterträge aus Fällen der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß einzuziehen. 

Signale für Arbeitnehmer und Ehrenamtliche

Mit der Schaffung einer Homeoffice-Pauschale solle ein starkes Signal an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesendet werden, erläuterte Sebastian Brehm. Damit würde man den besonderen Belastungen im Arbeitsalltag während der Corona-Pandemie Rechnung tragen.

Ein wichtiger Teil des Jahressteuergesetzes ist auch das Ehrenamtspaket mit vielen wichtigen Maßnahmen für Ehrenamtliche und Vereine. So werden beispielsweise die Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro erhöht. Spenden bis 300 Euro sind künftig leichter nachweisbar durch den Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg. Die versprochene Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts sei das Bundesfinanzministerium aber schuldig geblieben.

Ziel: Entlastungen für Unternehmen 

Unzufriedenheit herrscht aber bei einem Punkt. Verbesserungen bei der steuerlichen Verlustverrechnung wurden nicht umgesetzt. „Es geht hier nicht um eine Steuersenkung!“ stellte Brehm klar. Es sei höchste Zeit, dass hier etwas getan werde. Jetzt in der Krise wäre dies das richtige Instrument, um Unternehmen mehr Liquidität zu verschaffen. Genauso notwendig sei eine Reform der Unternehmensteuer, betonte Sebastian Brehm zum Schluss. Darauf würde die Union auch in 2021 weiter hinarbeiten.

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