"Bei unseren Beratungen zum Jahressteuergesetz 2019 haben wir im Finanzausschuss des Bundestags klargestellt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers alle bestehenden 44 € Prepaidkarten weiterhin als Sachbezug gelten. Das BMF hat uns dies zugesagt", stellt der Bundestagsabgeordnete Sebastian Brehm klar.
"Sinnvolle Änderungen sind die Einschränkung auf Deutschland sowie der Ausschluss einer eigenen IBAN. Mit digitalen Lösungen, die überall in Deutschland vielfältig einsetzbar sind, bleibt der Sachbezug attraktiv und sicher für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der deutsche Einzelhandel und Mittelstand wird somit in der breiten Masse gefördert. In der Praxis tritt nun eine Verunsicherung auf, die Millionen Arbeitnehmer um ihren Sachbezug sorgen lässt. Das BMF soll diese Verunsicherung zeitnah durch ein Schreiben ausräumen, bei dem klargestellt wird, dass die bestehenden Prepaid-Karten mit der Einschränkung auf Deutschland weiterhin als Sachbezug akzeptiert werden."