Sebastian Brehm, MdB: „Grundsteuer-Reform auf gutem Weg"

Der Deutsche Bundestag berät Gesetzesentwürfe zur Reform der Grundsteuer

„Die geplante Reform der Grundsteuer, die in der dieser Sitzungswoche von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht wird, sichert die Einnahmen der Kommunen und stärkt die föderale Vielfalt. Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert und eine umfassende Öffnungsklausel für die Länder eingeführt werden. Das heißt: Jedes Land kann dann ohne inhaltliche Vorgaben des Bundes sein eigenes Grundsteuer-Gesetz machen“, erklärt der Nürnberger Bundestagsabgeordnete Sebastian Brehm, Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags.

Das ist ein starkes Bekenntnis zum Föderalismus und ermöglicht passgenaue Lösungen. Bayern kann damit ein einfaches, wertunabhängiges Grundsteuermodell beschließen, das den regionalen Besonderheiten gerecht wird, zu keinen Steuererhöhungen führt und weitere Bürokratie vermeidet. Hierfür haben wir uns erfolgreich im Sinne der Grundstückseigentümer und Mieter eingesetzt!

Mit der Länderöffnungsklausel kann auf unterschiedliche Gegebenheiten etwa zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen kann flexibel eingegangen werden. Zudem wird so ein „Wettbewerb der Modelle“ ermöglicht. CDU und CSU haben in den Beratungen besonderen Wert daraufgelegt, dass mit der Neuregelung der Grundsteuer Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft nicht zusätzlich belastet werden und dass keine unnötige Bürokratie entsteht. Das erreichen wir mit den Verbesserungen am Grundsteuergesetz und mit der Öffnung für Abweichung“, sagt Finanzexperte Sebastian Brehm.

„Unangetastet bleibt das kommunale Hebesatzrecht: Damit bestimmen auch künftig Städte und Gemeinden die Höhe der Grundsteuer.“

Erforderlich ist nun die für eine Grundgesetz-Änderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Wird die Reform dann so im Herbst beschlossen, kann jedes Land entscheiden, ob es das Bundesrecht anwendet oder sein eigenes Gesetz beschließt. Eine Landesregelung ist dann ab sofort möglich, kann aber auch erst in den kommenden Jahren erfolgen. Denn die Neuregelung des Bundes bewirkt, dass die bestehende Grundsteuer-Regelung noch bis 2024 unverändert angewendet werden kann.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden, das Aufkommen liegt bundesweit bei mehr als 14 Milliarden Euro und kommt in vollem Umfang den Kommunen zugute. Die Reform ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die jetzigen Grundsteuer-Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte.

 

 

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